Antwort: 3) Es gibt keine allgemeine Regel. Die beiden müssen sich verständigen, wer zuerst fahren darf.
Begründung: Auf einer engen, einseitig passierbaren Straße gibt es kein festgelegtes Vorfahrtsprinzip zwischen Radfahrerin und entgegenkommendem Pkw. In solchen Fällen gilt, dass beide Verkehrsteilnehmer gegenseitig Rücksicht nehmen und sich einigen, wer zuerst weiterfahren kann – z. B. durch Kommunikation, Handzeichen, langsames Weiterfahren oder Zurückweichen. Wichtig ist Sicherheit und ausreichend Abstand.