Вопрос от Айя Валиев 09 мая 2024 10:46
Составьте краткую аннотацию к тексту на немецком языке. Aus der Feststellung, daß die juristische Person eine mit Rechtspersönlichkeit ausgestattete Organisation ist, ergibt sich die Schlußfolgerung, daß juristische Personen durch Gründung einer rechtsfähigen Organisation entstehen können. Der Zeitpunkt der Organisationsgründung muß also mit dem Entstehungszeitpunkt der juristischen Person nicht zusammenfallen. Jede juristische Person ist rechtsfähig. Ihre Rechtsfähigkeit bedeutet die Fähigkeit, Träger solcher Rechte und Pflichten zu sein, die mit dem im Gesetz oder Staut bestimmten Zweck übereinstimmen. Die Handlungsfähigkeit der juristischen Person, d.h. die Fähigkeit, durch selbständiges Handeln Rechte und Pflichten zu übernehmen, entsteht mit der Rechtsfähigkeit. Die Hanglungsfähigkeit der juristischen Person bildet mit ihrer Rechtsfähigkeit eine Einheit. In vielen Ländern soll die juristische Person nicht alle möglichen Rechtsgeschäfte vornehmen, sondern nur einen bestimmten Kreis von Rechtsgeschäften.

Ответ нейросети
09 мая 2024 10:46
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